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Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben. Auf den Spuren eines Rechtssatzes von der Antike bis zum Humanismus

von Leonore Pencz

Dieser Beitrag ist Teil unserer historisch-semantischen Blog-Serie “Vigipedia”. Er knüpft an den Artikel von Felix Grollmann “Ius civile vigilantibus scriptum est: Rhetorik oder Rechtsgrundsatz? Von der Historischen Rechtsschule bis zur Gegenwart” in den SFB-“Mitteilungen” 02/2021 an, der sich mit dem entsprechenden Rechtssatz im 19. und 20. Jahrhundert beschäftigt.

Ius vigilantibus scriptum est: „Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben“. So lautet ein Rechtssatz, der seinen Ursprung im römischen Recht des zweiten Jahrhunderts nach Christus hat. Seiner sentenzartigen Prägnanz wegen ist er bis zur heutigen Rechtspraxis bekannt geblieben, doch was sagt er eigentlich aus? Etwa, dass Gerechtigkeit nur dem zuteil werden soll, der sie sich durch Wachsamkeit verdient? Das gibt zu denken: Besteht die Qualität eines Rechtssystems nicht gerade darin, dass das Recht stets alle schützt, die seinen Vorgaben gehorchen, und nicht nur diejenigen, die sich durch eigenes Zutun die Geltung des Rechts aktiv verdienen?

Um dies zu klären, lohnt sich zunächst ein Blick auf den ursprünglichen historischen Kontext des Satzes. Denn seine Verwendungsgeschichte, auch nach der römischen Antike, macht deutlich, inwiefern der Satz große Bedeutung unter Juristen erlangt hat.

Überliefert ist die Formulierung „Ius civile vigilantibus scriptum est“ in den Digesten, die Teil des Corpus Iuris Civilis1 (528–534) sind. Dieses größte Gesetzgebungswerk der Vormoderne besteht aus Exzerpten aus zum Teil deutlich älteren Schriften römischer Rechtsgelehrter, die dann unter Kaiser Justinian mit Gesetzeskraft ausgestattet wurden. Das im Folgenden analysierte Textfragment (D. 42.8.24) entstammt der Feder des Quintus Cervidius Scaevola2 und gehört somit ursprünglich wohl dem zweiten nachchristlichen Jahrhundert an.3

Italienische Handschrift der Digesten aus dem 14. Jh. (Iustinianus: Digestum novum cum glosa Accursii). Stelle: D. 42.8.24, Quelle: Bibliothek der Universität Kassel.

Scaevola diskutiert zwei Fälle, die beide im Kern vom Begleichen einer Schuld gegenüber einem einzelnen Gläubiger handeln. Dieser Gläubiger wurde jeweils aus einem Vermögen befriedigt, das kurz darauf jedem Zugriff entzogen wurde, da es Gegenstand eines Konkursverfahrens wurde. Die Problematik bestand nun darin, dass durch die Befriedigung des einen Gläubigers die Konkursmasse, aus der die restlichen Gläubiger am Ende des Konkursverfahrens befriedigt werden sollten, geringer ausfiel und die restlichen Gläubiger zudem nicht vollumfänglich, sondern nur quotal, ihrem Anteil an der Summe aller Verbindlichkeiten entsprechend, befriedigt wurden.4

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  1. Erstmals 1583 so betitelt durch Gothofredus, vgl. Laufs, Rechtsentwicklungen, S. 52. []
  2. Kunkel, Soziale Stellung, S. 217–219. []
  3. Johnston, On a singular book, S. 100; Giaro, Was hat Scaevola nicht geschrieben?, S. 58. []
  4. Siehe auch Willems, Ius civile, S. 347f.; zur Stelle generell: Wubbe, Ius vigilantibus scriptum, S. 475–481; Klinck, Besondere Insolvenzanfechtung, S. 5–7. []

“Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 2

von Felix Grollmann

Photograph: Marco Verch, Bildquelle

(hier geht es zu Teil 1 des Artikels)

Während der Staat und seine Amtsträger sich beim aktiven Einwerben von Anzeigen und Meldungen mit finanziellen Anreizen also schwertun, werden einmal eingegangene Mitteilungen ohne große Ausnahmen als Basis eines Ermittlungsverfahrens akzeptiert. Weder ein verwerfliches Motiv des Anzeigenden noch die Anonymität der Mitteilung einer Straftat stehen einem anschließenden Untersuchungsverfahren zwingend entgegen.

Das ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung, welche die Strafanzeige zugänglicher machte und für Deutschland ihren Abschluss Ende der 1870er Jahre infolge der Justizreformen im Kaiserreich fand: Die Anonymität wurde mehrheitlich von der Gesetzgebungskommission, welche für die 1879 in Kraft getretene Reichsstrafprozessordnung zuständig war, als unschädlich erachtet und im Gesetzestext nicht zur Grundlage eines Verwertungsverbots gemacht.1 Den Schlussstein für die erleichterte Nutzung bildete schließlich eines der ersten Urteile des ab 1879 tätigen Reichsgerichts. Demnach könne jedermann eine Anzeige erstatten, „selbst wenn dieses aus Motiven geschieht, welche vom sittlichen Standpuncte keine Billigung verdienen“.2 Damit war die Strafanzeige seitens des Staates in größtmöglichem Umfang ermöglicht worden. Dies kompensiert in gewissem Maße die Tatsache, dass die Motivierung von Anzeigen mittels finanzieller Anreize heutzutage politisch kaum noch durchzusetzen ist. “Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 2 weiterlesen

  1. Dazu Arnd Koch, Denunciatio. Zur Geschichte eines strafprozessualen Rechtsinstituts (Juristische Abhandlungen 48), Frankfurt a. M. 2006, S. 254f. []
  2. Reichsgericht in Strafsachen, Band 1, S. 80 (hier S. 81). []

“Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 1

von Felix Grollmann

Photo von Fusion Medical Animation auf Unsplash

Gegenwärtig braucht der deutsche Staat bei der Durchsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen die Mitwirkung von Bürgern und Bürgerinnen dringender denn je. Dies klingt zunächst kontraintuitiv, wird doch in der Öffentlichkeit momentan eher über Vorzüge und Nachteile des (zurückgekehrten) „starken Staats“ debattiert.1 Den Wert dauerhaft vigilanter, sich gegenseitig beobachtender Bürger für den Gesetzesvollzug hat indes Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) in einem Video-Interview mit der Bild, der auflagenstärkten deutschen Tageszeitung, in ungewöhnlich direkter Weise adressiert:

“Ich finde es in Ordnung, wenn die Menschen wachsam sind. Es geht darum, die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen und Menschen zu schützen. Und am Ende des Tages geht es ganz konkret darum, Menschenleben zu retten. Wenn es Uneinsichtige gibt, die vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstoßen, müssen unsere Sicherheitsbehörden das wissen, damit sie das unterbinden können. Und deswegen sind aufmerksame Bürger mir eigentlich auch ganz liebe Bürger.”2 “Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 1 weiterlesen

  1. Etwa: Peter von Becker, Ein starker Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, 07.04.2020, https://www.tagesspiegel.de/politik/die-corona-krise-ist-kein-krieg-ein-starker-staat-braucht-eine-starke-zivilgesellschaft/25719410.html (abgerufen: 05.05.2020); Werner Kolhoff, In der Corona-Krise ist der starke Staat gefordert, 08.03.2020, https://www.wz.de/meinung/kommentar-in-der-corona-krise-ist-der-starke-staat-gefordert_aid-49436275 (abgerufen: 05.05.2020). Bezeichnenderweise stand der „starke Staat“ zuletzt so stark bei der Bankenkrise von 2007 im Fokus, als es staatlicherseits zu massiven Eingriffen in die Wirtschaft kam. []
  2. https://www.bild.de/video/clip/news-inland/ba-wue-innenminister-strobl-ein-anruf-bei-der-polizei-schadet-nie-69716468-69719010.bild.html []