Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben. Auf den Spuren eines Rechtssatzes von der Antike bis zum Humanismus
Ius vigilantibus scriptum est: „Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben“. So lautet ein Rechtssatz, der seinen Ursprung im römischen Recht des zweiten Jahrhunderts nach Christus hat. Seiner sentenzartigen Prägnanz wegen ist er bis zur heutigen Rechtspraxis bekannt geblieben, doch was sagt er eigentlich aus?