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Falschparker fotografieren: Bürgerpflicht oder Denunziantentum?

 

von Tim Schütrumpf

In diesem Frühjahr hat er sich zu einem viralen Internetphänomen entwickelt: der selbsternannte “Anzeigenhauptmeister” Niclas M.1 Seine Berufung besteht darin, durch alle deutschen Städte und Gemeinden zu ziehen, um dort jeweils mindestens einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anzeige zu bringen. Als „Meisterpetze“2 bedient er sich einer App (weg.li), die seine mit einigen Zusatzinformationen gepaarten Beweisfotos an die zuständigen Ordnungsämter weiterleitet. Die öffentliche Rezeption seiner Tätigkeit reicht dabei von unverhohlener Ablehnung und Anfeindung bis hin zu vollumfänglicher Unterstützung und Bewunderung. Die Polarisierung geht so weit, dass Niclas M. bereits mehrfach Opfer tätlicher Angriffe geworden ist.3

Quelle: Spiegel TV am 28.2.2024 auf YouTube.

Die Methode des Meldens von Rechtsverstößen ohne expliziten Auftrag dazu ist Hauptanknüpfungspunkt jeglicher Reaktion. So lässt sich sowohl die begeisterte Forderung danach, dass ein jeder diese Bürgerpflicht im Sinne alltäglich ausgelebter, allgemeiner Wachsamkeit wahrnehmen müsste, als auch die abwertende Bezeichnung solcher Tätigkeiten als „Denunziantentum“4 „unangenehmer Menschen“5 erklären.

Doch auf welcher rechtlichen Grundlage fußt Niclas’ ungewöhnliches Hobby? Oder einfacher ausgedrückt: Darf man das? Darf jeder Falschparker fotografieren?

Rechtlich ist die Antwort einfach: Ja. Aber warum? Und wo liegen die Grenzen?

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  1. Bekannt geworden v.a. durch eine Dokumentation von Spiegel-TV: „Kein Pardon für Parksünder: Der ,Anzeigenhauptmeister‘ zeigt sie alle an | SPIEGEL TV“, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=bcqbVmC9M5g [letzter Zugriff: 28.5.2024]. []
  2. So sein Name auf der Plattform TikTok, Kanal abrufbar unter https://www.tiktok.com/@meister.petze [letzter Zugriff: 28.5.2024]. []
  3. Zuletzt am 27. April 2024 in Bautzen, siehe Artikel auf www.faz.net: „AUF PARKPLATZ IN BAUTZEN: Angriff auf ,Anzeigenhauptmeister‘“, abrufbar unter https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/anzeigenhauptmeister-auf-parkplatz-in-bautzen-angegriffen-19684908.html [letzter Zugriff: 28.5.2024]. []
  4. Äußerung eines Betroffenen im Spiegel-TV-Beitrag, ab Minute 11:24, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=bcqbVmC9M5g [letzter Zugriff: 28.5.2024]. []
  5. Äußerung eines Fachanwalts im Beitrag „Falschparker anschwärzen? | maintower“ des Hessischen Rundfunks, ab Minute 03:00, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=DTXX8WyfdE8 [letzter Zugriff: 28.5.2024]. []

Neuerscheinung: Whistleblowing in der Polizei. Funktion und Wirksamkeitsbedingungen

herausgegeben von Ralf Kölbel mit Beiträgen von Riccarda Gattinger, Marie-Theres Piening und Tobias Singelnstein

Band 4 der Kleinen Reihe des Sonderforschungsbereichs 1369 ‘Vigilanzkulturen’

Der SFB 1369 gibt die Publikationsreihe Kleine Reihe des Sonderforschungsbereichs Vigilanzkulturen beim Wehrhahn Verlag heraus. Zusätzlich zu den Print-Ausgaben sind die Bände auch online über Open Access LMU verfügbar.

Vigilanz steht für die Verknüpfung persönlicher Aufmerksamkeit mit überindividuellen Zielen. Dies geschieht alltäglich im Bereich der Sicherheit, des Rechts, des Gesundheitswesens oder auch der Religionen: überall dort, wo wir auf etwas achten, gegebenenfalls auch etwas tun oder melden sollen. In der Kleinen Reihe des Sonderforschungsbereichs 1369 Vigilanzkulturen werden in allgemein verständlicher und ›handlicher‹ Form exemplarisch die Geschichte, kulturellen Varianten und aktuellen Formen dieses Phänomens beleuchtet.

Ralf  Kölbel (Hrsg.): Whistleblowing in der Polizei. Funktion und Wirksamkeitsbedingungen. Hannover 2024 (Cover)

Die Polizei ist wegen ihrer Aufgaben, Befugnisse und Strukturen eine ›besondere‹ gesellschaftliche Institution. Ebenfalls ›besonders‹ – nämlich besonders groß – ist daher die Bedeutung, die eine angemessene Bearbeitung der in ihr auftretenden Fehler, Probleme oder Missstände hat. Eine solche Bearbeitung ist ohne die Aufdeckung und Kommunikation ihrer Anlässe aber kaum denkbar. Da dieses Offenbarwerden nicht selten nur in einer Weise geschehen kann, die als Whistleblowing bezeichnet wird, ist es für eine funktionsadäquat und verantwortlich operierende Polizeiinstitution unabdingbar, solche Hinweismöglichkeiten zu bieten.

Der vorliegende Band geht diesen Zusammenhängen nach und zeigt dabei auf, dass und warum die Polizei auch deshalb ›besonders‹ ist, weil sie Whistleblowing de facto vielfach erschwert – vermutlich mehr, als das auch in anderen Organisationen geschieht. Auf der Basis des systematisch ausgewerteten empirischen Forschungsstandes gehen die Beiträge diesen Mitteilungshürden nach, um darüber nach Stellschrauben zu suchen, an denen sich manche Barriere womöglich graduell absenken lässt.

„Also das ist jetzt nicht anstrengend, das ist einfach wachsam leben“

Interview mit Massimo Raimondi, Mitglied der Bayerischen Sicherheitswacht

von Riccarda Gattinger

Die Bayerische Sicherheitswacht ist eine Einrichtung in Bayern, deren Hauptziel es ist, die Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Sicherheitswacht setzt sich aus ehrenamtlichen Helfer:innen zusammen, die sich in ihrer Freizeit aktiv an der Sicherheitsarbeit in ihrer Gemeinschaft beteiligen.

Durch gezielte Präsenzstreifen in öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen und Parks stärken die Mitglieder mit ihrer „sichtbaren Anwesenheit in der Öffentlichkeit“ das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Als „zusätzliche Augen und Ohren“ der Polizei wirken sie präventiv bei der Verhinderung von Straftaten mit. Neben ihrer bloßen Präsenz nehmen die Mitglieder der Sicherheitswacht die Rolle einer vertrauenswürdigen Ansprechperson für Bürger:innen wahr und melden verdächtige Aktivitäten. Ihre Mission beschreibt die Bayerische Sicherheitswacht mit folgenden Worten:

„Sie sehen hin, wo andere den Blick abwenden und verschließen. Sie hören hin und hören zu, wo andere nichts hören
und nichts wissen wollen.

Sie handeln und leisten Hilfe, wo andere wegschauen
und sich wegdrehen.“
1

In einem Gespräch gewährt uns Massimo Raimondi, ehrenamtliches Mitglied der Bayerischen Sicherheitswacht, Einblicke in die Arbeit dieser Institution. Er erläutert, was eine solche wachsame und aufmerksame Präsenz ausmacht.

Hinweis: Für eine bessere Lesbarkeit und inhaltliche Stringenz wurden einzelne Stellen ausgelassen sowie Fragen und Antworten verschoben bzw. miteinander verbunden.

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  1. https://www.polizei.bayern.de/mam/wir-uber-uns/siwa_stmi_broschu%CC%88re_a5_27-11-18_druck.pdf, S. 3. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Befugnissen der Bayerischen Sicherheitswacht sind dem Informationsmaterial zu entnehmen. []

Copwatch – dedicated to monitoring police actions. Ein kurzer Einblick in die Praxis der ‚umgekehrten Überwachung‘

von Riccarda Gattinger

Most importantly, we encourage people to exercise their right to observe the police and to advocate for one another.1

Dieser Aufruf ist Kern der Copwatch-Bewegung, bei der die zivile Beobachtung zu einem Instrument für Gerechtigkeit und staatliche Rechenschaftspflicht wird. 

Copwatch – dedicated to monitoring police actions. Ein kurzer Einblick in die Praxis der ‚umgekehrten Überwachung‘ weiterlesen
  1. https://www.berkeleycopwatch.org/about [letzter Zugriff: 21.12.2023]. []

“Gemeinsam gegen Einbrecher – Ihre Polizei.” Fundstück aus St. Gallen

von Susanne Lepsius

Photo von Polizei-Hinweisschild,
aufgenommen von Susanne Lepsius am 29.11.2021 in St. Gallen, Bahnhofsvorplatz.

Neben Corona- und Terrorismusvigilanzaufrufen mutet es wohltuend normal an, wenn die Polizei in St. Gallen die Bürger lediglich zur Wachsamkeit gegenüber Einbrechern aufruft. Die Prävention gegenüber Einbrüchen wird hier als gemeinsames übergeordnetes Ziel von Polizei und Bürgern definiert, so dass kein vollständiger Transfer der Vigilanzaufgabe im Dienst des übergeordneten Ziels stattfindet. Zugleich wird deutlich, dass es allein Aufgabe der Polizei ist, dem Verdacht nach erfolgtem Anruf nachzugehen.

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Wachsamkeit in der Arbeiterkneipe. Die Vigilanzberichte der Politischen Polizei Hamburgs (1892–1910)

Gastartikel von Mirijam Schmidt

„[D]u, spreche nicht so laut, denn da drüben […], auf der andern Seite, das ist ein Geheimer, wenn der das hört, der nimmt einen gleich mit […].“1

Diesen Gesprächsfetzen einer Arbeiterunterhaltung in Hamburg belauschte ein als Arbeiter getarnter Polizist der Politischen Polizei im Jahre 1893. Seit Dezember 1892 durchstreiften täglich sechs verkleidete Polizeibeamte die Kneipen und Orte, „wo größere Menschenmengen verkehren wie z.B. Gastwirthschaften, Fähren, Bahnhöfe, Geschäftsetablissements und Quais“2, um die örtliche Arbeiterschaft und deren befürchtete Radikalisierung im Auge zu behalten.

Die Idee, hauptsächlich Wirtschaften zu überwachen, stammte vom Chef der Politischen Polizei, Richard Rosalowsky. Dieser erhoffte sich durch „eine directe Wirthschaftsüberwachung und […] durch einen directen unauffälligen Verkehr mit den Leuten […] eine[r] wirklic[h] drohende[n] Gefahr aufgeregter […] arbeitsloser und hungernder Massen Voraussicht zu schaffen“.3 Rosalowsky begründete sein Vorhaben damit, dass sich die Bevölkerung zunehmend politisiere, vor allem nach der sechswöchigen Choleraepidemie von 1892: Die Sozialdemokraten begannen, sich für die Demokratisierung des Hamburgischen Stadtstaates, Wohnungsreformen und gegen die Arbeitslosigkeit stark zu machen.4 Aus der von Rosalowsky initiierten Überwachungstätigkeit über einen Zeitraum von knapp 18 Jahren sind im Hamburger Staatsarchiv etwa 20.000 Berichte überliefert. Bei diesen als „Vigilanzberichte“ bekannten Quellen handelt es sich um Gedächtnisprotokolle der einzelnen Polizeibeamten über ihre erlauschten Kneipengespräche.

Wachsamkeit in der Arbeiterkneipe. Die Vigilanzberichte der Politischen Polizei Hamburgs (1892–1910) weiterlesen
  1. StAHH, 331-3 Politische Polizei, Nr. 4823, Friese, 12. Juni 1893, fol. 3 recto–4 verso. []
  2. StAHH, 331-3 Politische Polizei, Nr. 2455, Meiche, o.D. Zweck der Vigilanz, fol. 2 recto–3 verso und vgl. Evans, Richard (Hrsg.): Kneipengespräche im Kaiserreich. Die Stimmungsberichte der Hamburger politischen Polizei 1892–1914, Reinbek bei Hamburg 1989, S. 12. []
  3. StAHH, 331-3 Politische Polizei, Nr. 2455, Rosalowsky, 28. November 1892, fol. 2 recto–3 verso. []
  4. Vgl. StAHH, 331-3 Politische Polizei, Nr. 2455, Rosalowsky, 28. November 1892, fol. 3 verso und Evans, Kneipengespräche im Kaiserreich, S. 11. []