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“Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 2

von Felix Grollmann

Photograph: Marco Verch, Bildquelle

(hier geht es zu Teil 1 des Artikels)

Während der Staat und seine Amtsträger sich beim aktiven Einwerben von Anzeigen und Meldungen mit finanziellen Anreizen also schwertun, werden einmal eingegangene Mitteilungen ohne große Ausnahmen als Basis eines Ermittlungsverfahrens akzeptiert. Weder ein verwerfliches Motiv des Anzeigenden noch die Anonymität der Mitteilung einer Straftat stehen einem anschließenden Untersuchungsverfahren zwingend entgegen.

Das ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung, welche die Strafanzeige zugänglicher machte und für Deutschland ihren Abschluss Ende der 1870er Jahre infolge der Justizreformen im Kaiserreich fand: Die Anonymität wurde mehrheitlich von der Gesetzgebungskommission, welche für die 1879 in Kraft getretene Reichsstrafprozessordnung zuständig war, als unschädlich erachtet und im Gesetzestext nicht zur Grundlage eines Verwertungsverbots gemacht.1 Den Schlussstein für die erleichterte Nutzung bildete schließlich eines der ersten Urteile des ab 1879 tätigen Reichsgerichts. Demnach könne jedermann eine Anzeige erstatten, „selbst wenn dieses aus Motiven geschieht, welche vom sittlichen Standpuncte keine Billigung verdienen“.2 Damit war die Strafanzeige seitens des Staates in größtmöglichem Umfang ermöglicht worden. Dies kompensiert in gewissem Maße die Tatsache, dass die Motivierung von Anzeigen mittels finanzieller Anreize heutzutage politisch kaum noch durchzusetzen ist. “Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 2 weiterlesen

  1. Dazu Arnd Koch, Denunciatio. Zur Geschichte eines strafprozessualen Rechtsinstituts (Juristische Abhandlungen 48), Frankfurt a. M. 2006, S. 254f. []
  2. Reichsgericht in Strafsachen, Band 1, S. 80 (hier S. 81). []

“Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 1

von Felix Grollmann

Photo von Fusion Medical Animation auf Unsplash

Gegenwärtig braucht der deutsche Staat bei der Durchsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen die Mitwirkung von Bürgern und Bürgerinnen dringender denn je. Dies klingt zunächst kontraintuitiv, wird doch in der Öffentlichkeit momentan eher über Vorzüge und Nachteile des (zurückgekehrten) „starken Staats“ debattiert.1 Den Wert dauerhaft vigilanter, sich gegenseitig beobachtender Bürger für den Gesetzesvollzug hat indes Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) in einem Video-Interview mit der Bild, der auflagenstärkten deutschen Tageszeitung, in ungewöhnlich direkter Weise adressiert:

“Ich finde es in Ordnung, wenn die Menschen wachsam sind. Es geht darum, die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen und Menschen zu schützen. Und am Ende des Tages geht es ganz konkret darum, Menschenleben zu retten. Wenn es Uneinsichtige gibt, die vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstoßen, müssen unsere Sicherheitsbehörden das wissen, damit sie das unterbinden können. Und deswegen sind aufmerksame Bürger mir eigentlich auch ganz liebe Bürger.”2 “Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 1 weiterlesen

  1. Etwa: Peter von Becker, Ein starker Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, 07.04.2020, https://www.tagesspiegel.de/politik/die-corona-krise-ist-kein-krieg-ein-starker-staat-braucht-eine-starke-zivilgesellschaft/25719410.html (abgerufen: 05.05.2020); Werner Kolhoff, In der Corona-Krise ist der starke Staat gefordert, 08.03.2020, https://www.wz.de/meinung/kommentar-in-der-corona-krise-ist-der-starke-staat-gefordert_aid-49436275 (abgerufen: 05.05.2020). Bezeichnenderweise stand der „starke Staat“ zuletzt so stark bei der Bankenkrise von 2007 im Fokus, als es staatlicherseits zu massiven Eingriffen in die Wirtschaft kam. []
  2. https://www.bild.de/video/clip/news-inland/ba-wue-innenminister-strobl-ein-anruf-bei-der-polizei-schadet-nie-69716468-69719010.bild.html []