“Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 2

von Felix Grollmann

Photograph: Marco Verch, Bildquelle

(hier geht es zu Teil 1 des Artikels)

Während der Staat und seine Amtsträger sich beim aktiven Einwerben von Anzeigen und Meldungen mit finanziellen Anreizen also schwertun, werden einmal eingegangene Mitteilungen ohne große Ausnahmen als Basis eines Ermittlungsverfahrens akzeptiert. Weder ein verwerfliches Motiv des Anzeigenden noch die Anonymität der Mitteilung einer Straftat stehen einem anschließenden Untersuchungsverfahren zwingend entgegen.

Das ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung, welche die Strafanzeige zugänglicher machte und für Deutschland ihren Abschluss Ende der 1870er Jahre infolge der Justizreformen im Kaiserreich fand: Die Anonymität wurde mehrheitlich von der Gesetzgebungskommission, welche für die 1879 in Kraft getretene Reichsstrafprozessordnung zuständig war, als unschädlich erachtet und im Gesetzestext nicht zur Grundlage eines Verwertungsverbots gemacht.1 Den Schlussstein für die erleichterte Nutzung bildete schließlich eines der ersten Urteile des ab 1879 tätigen Reichsgerichts. Demnach könne jedermann eine Anzeige erstatten, „selbst wenn dieses aus Motiven geschieht, welche vom sittlichen Standpuncte keine Billigung verdienen“.2 Damit war die Strafanzeige seitens des Staates in größtmöglichem Umfang ermöglicht worden. Dies kompensiert in gewissem Maße die Tatsache, dass die Motivierung von Anzeigen mittels finanzieller Anreize heutzutage politisch kaum noch durchzusetzen ist.

Dennoch haben Privatpersonen zuletzt in nicht geringer Zahl Corona-Verstöße bei den Behörden angezeigt. Woraus erklärt sich die augenscheinliche Attraktivität dieses Kommunikationsakts?

Ausgangspunkt der Antwort ist die These des amerikanischen Soziologen Patrick Bergemann, wonach Bürger zum Mittel der Anzeige greifen, wenn sie konkrete Vorteile staatlicherseits erlangen, Strafen vermeiden oder eigennützige Motive verwirklichen können.3

Aktuell dürften hingegen vor allem drei Motive von Anzeigenden zum Tragen kommen. Ein erster Grund ist sicherlich, dass viele Menschen befürchten, sich mit Covid-19 anzustecken, weshalb sie ein ureigenes Interesse an der Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch Dritte haben.

Photo von Tai’s Captures auf Unsplash

Zweitens ist in der Debatte – von politischer, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Seite – das Ideal des aufmerksamen, gesetzestreuen Bürgers beschworen worden. Die starke Präsenz des neuen Achtsamkeits- aber auch Beobachtungsregimes beschränkt sich dabei gerade nicht auf Appelle seitens prominenter Amtsträger, Unternehmensvertreter oder Künstler. Es ist also keine Elitenkultur, sondern längst inhärenter Bestandteil des Alltags, wie insbesondere die immer wieder verwendete Abschiedsformel „Bleib(t) gesund!“ mit dem manchmal zu hörenden, vielsagenden Beisatz „und gib/gebt aufeinander Acht“. Wer Verstöße gegen die Abstandsgebote und ähnliche Vorgaben meldet, implementiert diese ständig wie allerorts von außen herangetragenen – mehr moralischen als rechtlichen! – Ansprüche in die eigene Lebensführung. Damit macht der Einzelne sich diese zu einem gewissen Grad zu eigen, kann an einem größeren Gemeinschaftsprojekt teilhaben und dadurch Sinnstiftung erleben.

Drittens liegt es in der Eigenlogik jeder gegenseitigen Beobachtung zwischen Privatpersonen, dass sich Gelegenheiten dafür primär im häuslichen, familiären und beruflichen Umfeld ergeben. Das sind klassischerweise Bereiche, in denen Auseinandersetzungen schwelen, weil eine Eskalation vermieden wird. Hier zeigt sich ein bereits aus der Vormoderne wohl bekanntes Phänomen: Staatliche Institutionen werden genutzt, um persönliche Konflikte auszutragen.4

Eine typische Person, die derzeit Corona-Verstöße anzeigt, gibt es damit eher nicht – wohl aber typische Gründe und Situationen für eine Meldung. Dass sich die aufgezählten Motive sehr häufig bruchlos miteinander verbinden lassen, erhöht gerade in der Gegenwart die Attraktivität der (Straf-)Anzeige. Aber sind die anzeigenden Personen auch Denunzianten, wie ihnen inzwischen häufig vorgeworfen wird?

In der Corona-Pandemie wird das „böse D-Wort“ wieder häufiger benutzt. Besonders in der Presse und in den sozialen Netzwerken ist zum Thema „Denunziation“ eine zum Teil hochemotionale Debatte ausgebrochen.5 Allerdings wäre zu fragen, ob Denunziation ein angemessener Begriff ist, um das jetzige Anzeigeaufkommen zu beschreiben.

“Löwenmaul” am Dogenpalast in Venedig, dort konnte man anonyme Denunziationen einwerfen, Quelle: Wikimedia Commons

Im gelehrten, lateinischen Diskurs der Vormoderne wurde die Anzeige noch mit dem damals neutralen Ausdruck „denunciatio“ bezeichnet. Nach Ansicht von Arnd Koch sei die denunciatio zur Basis der modernen Strafanzeige geworden, als der Mailänder Rechtsgelehrte Clarus (1525–1575) sie als geeignet angesehen habe, jedes Inquisitionsverfahren (im Sinne eines amtlich betriebenen Gerichtsverfahrens) einzuleiten.6

Dieses ältere Recht der Anzeige wurde aber mit dem Ende des Ancien Régime zunehmend negativ bewertet. Der Jurist Georg Friedrich Rebmann (1768–1824) hat als wohl Erster im politisch-publizistischen Diskurs den Denunziationsbegriff mit Verleumdungen gleichgesetzt; im Vormärz (1830-1848/49) brachten ihn Zeitgenossen wie Heinrich Heine (1797–1856) prominent mit dem polizeilichen Spitzelwesen in Verbindung.7 Dies hatte zur Folge, dass der Denunziationsbegriff im 19. Jahrhundert aus den Gesetzestexten verschwand und in der bis heute geltenden Reichsstrafprozessordnung von 1877 nicht mehr verwendet worden ist. Weil die Bevölkerung durch das NS-Regime und in der DDR exzessiv zur Informationsbeschaffung instrumentalisiert wurde, ist das Wort im gegenwärtigen Deutschland durch und durch negativ konnotiert.

Es bleibt unklar, gerade wenn man aktuelle Meinungsbeiträge von Journalisten oder Privatpersonen zu angeblicher Denunziation in der Corona-Pandemie liest, woraus sich das spezifisch Denunziatorische ergeben soll – aus der Anonymität oder Wahrheitswidrigkeit einer Mitteilung an die Behörden, dem Bruch einer besonderen Vertrauensabrede oder dem Verstoß gegen generelle Loyalitätspflichten infolge eines sozialen Näheverhältnisses (Familie, Freundschaft etc.)?

Trotz aller Debatten wird die Anzeige nicht so bald veralten: Infolge ihrer vielseitigen Nutzbarkeit bleibt sie für Privatpersonen sowie für den Staat attraktiv, konsequenterweise aber auch ambivalent. Wenn „liebe Bürger“ den Behörden Verstöße mitteilen, dann werden sie das nicht unbedingt aus den Gründen tun, aus denen sich Repräsentanten des „starken Staats“, wie der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl, solche Meldungen wünschen. Trotz nicht immer sympathischer Motive der Anzeigenden ist es aber bedenklich, unerwünschte Meldungen der Missachtung von Corona-Schutzmaßnahmen Denunziation zu nennen – dies gilt ganz besonders, wenn man sich vor Augen führt, dass der emotional stark aufgeladene Begriff hinsichtlich seiner konkreten Bedeutung seltsam blass bleibt.

  1. Dazu Arnd Koch, Denunciatio. Zur Geschichte eines strafprozessualen Rechtsinstituts (Juristische Abhandlungen 48), Frankfurt a. M. 2006, S. 254f. []
  2. Reichsgericht in Strafsachen, Band 1, S. 80 (hier S. 81). []
  3. Patrick Bergemann, Judge Thy Neighbour: Denunciations in the Spanish Inquisition, Romanov Russia and Nazi Germany (The Middle Range), New York 2019, S. 165 ff. []
  4. Martin Dinges, Justiznutzungen als soziale Kontrolle in der Frühen Neuzeit, in: Andreas Blauert/Gerd Schwerhoff (Hg.), Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne (Konflikte und Kultur – Historische Perspektiven 1), Konstanz 2000, S. 503–544. Auf Nachbarskonflikte in der Corona-Pandemie nimmt Bezug: Ansgar Siemens, Verstöße gegen Corona-Regeln. Wenn Menschen ihre Nachbarn anschwärzen, 01.04.2020, https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/corona-regeln-wenn-menschen-ihre-nachbarn-anschwaerzen-a-9963f633-aff3-4eb8-a270-423fd01a9ca7# (abgerufen: 01.05.2020). []
  5. Etwa: Jost Müller-Neuhof, Die Bereitschaft zur Denunziation ist beängstigend, 12.04.2020, https://www.tagesspiegel.de/politik/corona-regelverstoesse-die-bereitschaft-zur-denunziation-ist-beaengstigend/25735712.html (abgerufen: 05.05.2020); Lenz Jacobsen, Alle kontrollieren alle, 29.03.2020, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-03/corona-massnahmen-kontrolle-kontaktsperre-denunziation (abgerufen: 05.05.2020). []
  6. Koch, Denunciatio, S. 64f. []
  7. Koch, Denunciatio, S. 3ff. []

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Felix Grollmann (9. Mai 2020). “Der liebe Bürger” oder Warum so viele Menschen Corona-Verstöße melden – Teil 2. Vigilanzkulturen. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/v7kp


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