Ich sah die monumentale Keilschrift zum ersten Mal im Britischen Museum, kurz vor Beginn meines BA-Studiums, und es war Liebe auf den ersten Blick. Aber Liebe ist eine Sache, Gelegenheit eine andere, und ich hatte das Glück, an einer Universität zu studieren, die mehrere Keilschriftforscher beschäftigte: Sie führten mich in die Welt des alten Assyriens und Babyloniens ein.
Kaum einem ikonographischen Symbol antiken Ursprungs ist eine ähnlich breite Rezeption und Verbreitung in moderner Popkultur zuteil geworden wie der mythischen Figur Medusa, der monströsen Frau mit Schlangenhaar und versteinerndem Blick. Als Emblem eines berühmten Modelabels, in Film, Fernsehen und Unterhaltungsliteratur, nicht zuletzt als bedeutende Inspiration feministischer Literatur begegnet sie uns verstärkt seit der sogenannten zweiten Welle des Feminismus noch heute im Alltag – allen voran in der Form des ikonischen Medusenhauptes, das auf den antiken Mythos und dessen Höhepunkt in der Enthauptung des Monsters durch den Helden Perseus verweist.
Die bemerkenswerte Häufung solcher Replikationen verwundert wenig, wenn man bedenkt, dass das Medusenhaupt bereits in der griechisch-römischen Antike zu den zahlenmäßig am weitesten verbreiteten ikonographischen Motiven gehörte und seine Verbreitung eine bemerkenswerte chronologische und geographische Spanne umschloss.
Dies ist einerseits auf die Tatsache zurückzuführen, dass der mit der Abbildung verknüpfte Perseusmythos sich vor allem in der griechischen Antike einer großen Beliebtheit erfreute, andererseits auf den unheilabwehrenden Charakter des Medusenhauptes, das bis in die griechische Archaik zurückzuverfolgen ist. Im Folgenden soll also zunächst ein kurzer Abriss zur Entwicklung des Mythos in der griechisch-römischen Antike gegeben und schließlich näher auf die schützenden und bewachenden Funktionen der Medusa eingegangen werden.
In diesem Frühjahr hat er sich zu einem viralen Internetphänomen entwickelt: der selbsternannte “Anzeigenhauptmeister” Niclas M.1 Seine Berufung besteht darin, durch alle deutschen Städte und Gemeinden zu ziehen, um dort jeweils mindestens einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anzeige zu bringen. Als „Meisterpetze“2 bedient er sich einer App (weg.li), die seine mit einigen Zusatzinformationen gepaarten Beweisfotos an die zuständigen Ordnungsämter weiterleitet. Die öffentliche Rezeption seiner Tätigkeit reicht dabei von unverhohlener Ablehnung und Anfeindung bis hin zu vollumfänglicher Unterstützung und Bewunderung. Die Polarisierung geht so weit, dass Niclas M. bereits mehrfach Opfer tätlicher Angriffe geworden ist.3
Quelle: Spiegel TV am 28.2.2024 auf YouTube.
Die Methode des Meldens von Rechtsverstößen ohne expliziten Auftrag dazu ist Hauptanknüpfungspunkt jeglicher Reaktion. So lässt sich sowohl die begeisterte Forderung danach, dass ein jeder diese Bürgerpflicht im Sinne alltäglich ausgelebter, allgemeiner Wachsamkeit wahrnehmen müsste, als auch die abwertende Bezeichnung solcher Tätigkeiten als „Denunziantentum“4 „unangenehmer Menschen“5 erklären.
Doch auf welcher rechtlichen Grundlage fußt Niclas’ ungewöhnliches Hobby? Oder einfacher ausgedrückt: Darf man das? Darf jeder Falschparker fotografieren?
Rechtlich ist die Antwort einfach: Ja. Aber warum? Und wo liegen die Grenzen?
Bekannt geworden v.a. durch eine Dokumentation von Spiegel-TV: „Kein Pardon für Parksünder: Der ,Anzeigenhauptmeister‘ zeigt sie alle an | SPIEGEL TV“, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=bcqbVmC9M5g [letzter Zugriff: 28.5.2024]. [↩]
Äußerung eines Fachanwalts im Beitrag „Falschparker anschwärzen? | maintower“ des Hessischen Rundfunks, ab Minute 03:00, abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=DTXX8WyfdE8 [letzter Zugriff: 28.5.2024]. [↩]
Der SFB 1369 gibt die Publikationsreihe Kleine Reihe des Sonderforschungsbereichs Vigilanzkulturen beim Wehrhahn Verlag heraus. Zusätzlich zu den Print-Ausgaben sind die Bände auch online über Open Access LMU verfügbar.
Vigilanz steht für die Verknüpfung persönlicher Aufmerksamkeit mit überindividuellen Zielen. Dies geschieht alltäglich im Bereich der Sicherheit, des Rechts, des Gesundheitswesens oder auch der Religionen: überall dort, wo wir auf etwas achten, gegebenenfalls auch etwas tun oder melden sollen. In der Kleinen Reihe des Sonderforschungsbereichs 1369 Vigilanzkulturen werden in allgemein verständlicher und ›handlicher‹ Form exemplarisch die Geschichte, kulturellen Varianten und aktuellen Formen dieses Phänomens beleuchtet.
Ralf Kölbel (Hrsg.): Whistleblowing in der Polizei. Funktion und Wirksamkeitsbedingungen. Hannover 2024 (Cover)
Die Polizei ist wegen ihrer Aufgaben, Befugnisse und Strukturen eine ›besondere‹ gesellschaftliche Institution. Ebenfalls ›besonders‹ – nämlich besonders groß – ist daher die Bedeutung, die eine angemessene Bearbeitung der in ihr auftretenden Fehler, Probleme oder Missstände hat. Eine solche Bearbeitung ist ohne die Aufdeckung und Kommunikation ihrer Anlässe aber kaum denkbar. Da dieses Offenbarwerden nicht selten nur in einer Weise geschehen kann, die als Whistleblowing bezeichnet wird, ist es für eine funktionsadäquat und verantwortlich operierende Polizeiinstitution unabdingbar, solche Hinweismöglichkeiten zu bieten.
Der vorliegende Band geht diesen Zusammenhängen nach und zeigt dabei auf, dass und warum die Polizei auch deshalb ›besonders‹ ist, weil sie Whistleblowing de facto vielfach erschwert – vermutlich mehr, als das auch in anderen Organisationen geschieht. Auf der Basis des systematisch ausgewerteten empirischen Forschungsstandes gehen die Beiträge diesen Mitteilungshürden nach, um darüber nach Stellschrauben zu suchen, an denen sich manche Barriere womöglich graduell absenken lässt.